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Ausbildung

Theorie


Es gibt in der Theorie Grundstoff für alle Klassen und Zusatzstoff für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen.

Grundstoff


Der Grundstoff umfasst 12 Doppelstunden theoretischen Unterricht.
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Zusatzstoff


Klasse B, BE : 2 Doppelstunden
Klasse A1, B196 und A : 4 Doppelstunden
Klasse M : 2 Doppelstunden

Fahrausbildung


Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist individuell verschieden.

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. Talent, Lernfähigkeit, Verkehrsverständnis,
Motivation und auch das Alter spielt eine große Rolle ( "in jungen Jahren lernt man leichter" ).

Gemäß Fahrschülerausbildungsordnung hat der Fahrschüler "so viele Übungsstunden zu durchlaufen,
wie er zur Erlangung der Notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen benötigt."

Grundausbildung


Am Beginn der Fahrausbildung steht die sogenannte Grundausbildung.

Sie dient der Fahrzeugbeherrschung.
Hier gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl. Sie ist von Fahrschüler zu Fahrschüler verschieden.

Sonderfahrten


Die Anzahl der Sonderfahrten ist vorgeschrieben und besteht aus Überlandfahrten ( Ü ), Autobahnfahrten ( A ) und Beleuchtungsfahrten ( B ).

Die Mindestanzahl ist wie folgt :

- Klasse B : 5x Ü, 4x A, 3x B (gesamt 12)
- Klasse A1 : 5x Ü, 4x A, 3x B (gesamt 12)
- Klasse A : 5x Ü, 4x A, 3x B (gesamt 12)


Bei einem Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2, oder von Klasse A2 auf Klasse A
sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Für Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Für Klasse B196 sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.